1. Mit Gesamtentscheid vom 16. Oktober 2002 erteilte der Regierungsstatthalter von Thun der Beschwerdegegnerin die Bewilligung für den etappierten Neubau einer Coop- Verkaufsstelle mit Coop-Restaurant und einem Coop Bau und Hobby an der Schulstrasse in Thun. Da sich die Bauparzellen im Perimeter der Zone mit Planungspflicht (ZPP) E Quartierzentrum Schulstrasse befinden, umfasste der Gesamtentscheid auch den Verzicht auf den Erlass einer Überbauungsordnung. Die Nebenbestimmungen enthielten unter anderem Auflagen betreffend Fahrtenkontingent, Fahrtencontrolling und Nutzung der Parkplätze ausserhalb der Ladenöffnungszeiten (Ziff.