Im Übrigen wird der Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung bestätigt. 3. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'650.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Parteien haften für den ihnen auferlegten Betrag solidarisch. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Gemeinde Pieterlen hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Umfang von Fr. 1'476.25 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Pieterlen, Bauabteilung, eingeschrieben