Daher erweisen sich die von der Gemeinde angeordneten Wiederherstellungsmassnahmen abgesehen vom Rückbau der zwei zusätzlichen kleinen Dachflächenfenster als rechtmässig. Die Heizung, die sanitären Anlagen, abgesehen von einem Waschtrog im Hobbyraum, sowie die entsprechenden Leitungen und die beiden grossen Dachfenster (114x118 cm) sind zu entfernen. Die von den Beschwerdeführenden erhobene Beschwerde erweist sich diesbezüglich als unbegründet und ist daher abzuweisen. 8. Kosten