Massnahmen werden die Beschwerdeführenden resp. die E.________ GmbH diesen Raum voraussichtlich weiterhin als Sitzungs- und Revisionszimmer benutzen. Die Gemeinde kommt den Beschwerdeführenden insofern entgegen, als sie den Einbau eines Frostwächters sowie ein Lavabo im Hobbyraum zulässt. Schliesslich stehen dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung der baurechtlichen Ordnung die privaten Interessen der Beschwerdeführenden gegenüber. Diese sind vorliegend insbesondere wirtschaftlicher Natur. Die Beschwerdeführenden selber und die E.________ GmbH können die Räumlichkeiten nicht mehr im selben Umfang nutzen. Zudem ist der Rückbau mit finanziellen Aufwendungen verbunden.