Der Rückbau der beiden grossen gegen Süden gerichteten Dachflächenfenster führt zu einer Reduktion des Tageslichts. Dies schmälert die Wohnlichkeit des Dachgeschosses der Garage. Auch die Entfernung der sanitären Einrichtungen führt dazu, dass sich der Dachraum weniger gut zum Wohnen- und Arbeiten eignen. Der Raum kann überdies während der kalten Jahreszeit nicht mehr als Arbeitszimmer dienen, wenn er über keine Heizung verfügt. Zur Verhinderung der nicht bewilligten Nutzung als bewohnte Nebenbaute, sind deshalb der Rückbau der zwei grossen Fenster, die Entfernung der Nasszelle sowie der Heizung geeignet. Ein Raum muss überdies auch nicht beheizt sein, um als Archiv dienen zu können.