mit der Wiederherstellung nicht erzielt werden kann.28 Da seit der Erkennbarkeit der Widerrechtlichkeit der zwei zusätzlichen kleinen Dachflächenfenster mehr als fünf Jahre vergangen sind, könnten allerdings nur zwingende öffentliche Interessen eine Wiederherstellung rechtfertigen. Diese Fenster führen zu einer bessern Belichtung des Dachgeschosses der Garage, hingegen gefährden sie keine öffentlichen Interessen. Insbesondere Beeinträchtigen sie weder die Umwelt noch das Ortsbild.