c) Die Beschwerdeführenden reichten am 5. Mai 2009 eine Projektänderung für die Garage ein, die den Einbau von fünf Dachflächenfenstern vorsah. Die Gemeinde nahm mit Schreiben vom 28. Mai 2009 dazu Stellung und führte aus, nur zwei Dachflächenfenster seien bewilligungsfähig. Die erneute und von der Gemeinde am 24. Juni 2009 bewilligte Projektänderung sah dementsprechend auch nur zwei Dachfenster mit einer Grösse von 78x98 cm vor. In der Folge liessen die Beschwerdeführenden trotzdem mehr Fenster einbauen. Sie handelten bezüglich den zusätzlichen Dachflächenfenstern somit wissentlich und willentlich entgegen der Auflage der Gemeinde.