e) Die Gemeinde hat die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 28. August 2015 aufgefordert, zur Nutzung der Garage Stellung zu nehmen und allenfalls ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Aus der vorangehenden Erwägung ergibt sich, dass den Beschwerdeführenden der Nachweis gelang, dass insbesondere seit dem Einbau der vier kleinen Dachflächenfenster mehr als fünf Jahre vergangen sind. Die zwei Fenster auf der nördlichen Dachfläche sind von der Strasse aus einsehbar22 und auf der nördlichen Dachfläche waren ursprünglich keine Dachflächenfenster bewilligt worden. Die Gemeinde hätte daher die Abweichung von der Baubewilligung seit Abschluss der Arbeiten erkennen