b) Die Gemeinde hat für sämtliche sanitären Anlagen, inkl. deren Zu- und Ableitungen, mit Ausnahme eines Waschtroges im Hobbyraum, die Entfernung angeordnet. Auch die Fenster seien, abgesehen von zwei bereits bewilligten Dachflächenfenster mit einer Grösse von 78x98 cm zurückzubauen. Schliesslich seien allfällige Heizsysteme zu RA Nr. 110/2016/72 10 entfernen. Spezielle Frostwächter, welche die Temperierung der Räume bis max. 10° ermöglichten, könnten belassen werden.