c) Die Gebäudehöhe der Baute beträgt 3.4 m. Damit hält das Bauvorhaben auf jeden Fall die gemäss Baureglement zulässigen Gebäudehöhen ein. Diese kann bewilligt werden. Obwohl die Grösse der Dachflächenfenster auf den eingereichten Plänen nicht korrekt eingezeichnet ist, kann das Verhältnis der Gesamtbreite der Dachflächenfenster zur 13 Baureglement der Gemeinde Pieterlen vom 1. März 2011, amtlich genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 25. Januar 2011. RA Nr. 110/2016/72 9