8 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 12 N. 10 sowie Art. 24 N. 2. 9 BVR 1979 S. 127 E. 3b. RA Nr. 110/2016/72 7 sehr viel leichter nachträglich, ohne entsprechende Kenntnis der Baupolizeibehörde "korrigiert" werden, als etwa fehlende oder zu kleine Fenster oder die ungenügende Raumhöhe. Es ist eine Gesamtwürdigung der Verhältnisse vorzunehmen.10