In Abweichung von dieser Bewilligung liessen die Beschwerdeführenden insgesamt sechs Dachflächenfenster einsetzen. Zudem isolierten sie das gesamte Gebäude, installierten eine Heizung und bauten im Dachgeschoss eine Nasszelle, bestehend aus Toilette, Dusche und Lavabo ein. Entgegen den Befürchtungen der Gemeinde stellte die BVE anlässlich des Augenscheines fest, dass die Beschwerdeführenden jedoch keine Kücheninstallation angebracht hatten. Das Gebäude weist schliesslich eine Höhe von 3.3 m auf. Gemäss den Angaben der Beschwerdeführenden nutz(t)en sie resp. die E._____