3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten sowie die Stellungnahme der Gemeinde ein. Die Gemeinde beantragt, die Gebäudehöhe sei zu legalisieren. Nebenbauten dürften neu eine Höhe von 4 m aufweisen. Hingegen sei die Bewilligung für den Nassraum sowie die eingebauten zusätzlichen Fenster zu verweigern und die Wiederherstellungsmassnahmen zu bestätigen. Das Rechtsamt führte im Beisein der Parteien einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.