Bewilligung zu erteilen. Sie machen insbesondere geltend, der Sachverhalt bezüglich der Gebäudehöhe und der allenfalls vorhandenen Kücheneinrichtung sei nicht richtig festgestellt worden. Der Einbau eines Nassraumes sowie eines Heizungssystems unterlägen nicht der Bewilligungspflicht und Dachfenster seien bei Nebenbauten grundsätzlich bewilligungsfähig. Schliesslich seien die Wiederherstellungsmassnahmen unrechtmässig.