Dem Nassraum, der zusätzlichen Befensterung, der "gegenüber der bewilligten Höhe überschrittenen Gebäudehöhe" und einer allenfalls erstellten Kücheninstallation erteilte die Gemeinde den Bauabschlag. Zudem ordnete sie an, sämtliche sanitären Anlagen, abgesehen von einem Waschtrog, inkl. Leitungen sowie allfällige Heizungssysteme seien zu entfernen. Die Belichtungssituation sei auf das bewilligte Mass von zwei Fenstern zurückzubauen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.