Mit Schreiben vom 28. August 2015 stellte die Gemeinde fest, die Nutzung der Garage sei unklar. Sie forderte die Beschwerdeführenden auf, schriftlich zu bestätigen, dass gegenüber der Projektänderung vom 24. Juni 2009 keine baulichen Veränderungen vorgenommen worden seien. Sollten Änderungen vorgenommen worden sein, so sei allenfalls ein erneutes Baugesuch einzureichen. Am 15. Januar 2016 reichten die Beschwerdeführenden ein nachträgliches Baugesuch für die Umnutzung eines Teils der Garage als Hobbyraum sowie für die Nutzung des Dachraumes als Archiv ein. Das Baugesuch sieht im Dachraum insbesondere den Einbau einer Nasszelle und vier zusätzlicher Dachflächenfenster vor.