betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Pieterlen vom 26. April 2016 (Baugesuch Nr. 2016-0003; Umnutzung Doppelgarage in zwei Nebenräume und Archiv im EG/DG. Einbau einer DU/WC-Anlage im DG) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümer der Parzelle Pieterlen Grundbuchblatt Nr. D.________. Darauf befindet sich ein Wohnhaus und an der nordöstlichen Grenze eine Garage. Mit Entscheid vom 11. Juli 2006 erteilte die Gemeinde Pieterlen den Beschwerdeführenden unter anderem die Baubewilligung für den Abbruch der RA Nr. 110/2016/72 2