Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens werden neu auf Fr. 8'209.65 festgesetzt und der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zuständig. Soweit weitergehend wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern- Mittelland vom 26. April 2016 (bbew 2015/183) bestätigt. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.