b) Die amtlichen Kosten für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren belaufen sich laut Gesamtentscheid vom 26. April 2016 auf Fr. 9'582.15 und beinhalten u.a. die Gebühren der Stadt Bern in der Höhe von Fr. 6'058.– (recte: Fr. 6'085.–14). Nach Art. 52 BewD15 trägt die Baugesuchstellerin diese Kosten, und zwar auch im Falle eines Bauabschlags (mit Ausnahme der Kosten für die Baukontrolle). Das Gebührenreglement der Stadt Bern16 weist nun allerdings die Besonderheit auf, dass die Grundgebühr im Baubewilligungsverfahren gemäss Ziff. 3.1.1 im Falle eines Bauabschlags um 40 % zu reduzieren ist (Ziff. 3.1.3.3 GebR). Diese Reduktion ist von Amtes wegen vorzunehmen.