Bei einer Platzierung des Lüftungsmonoblocs im Innern des 1. OG bzw. einer Reduktion der Sitzplätze um 30 Plätze stünden der Beschwerdegegnerin also immer noch 240 Sitzplätze im Gebäudeinnern sowie 126 Sitzplätze in den Aussenbereichen des Restaurants zur Verfügung. In diesem Zusammenhang ist zudem darauf hinzuweisen, dass auch mit dem geplanten Standort mindestens die Hälfte, wahrscheinlich aber sogar alle Sitzplätze auf der Terrasse des 1. OG (also 15 bis 30 Sitzplätze) verloren gehen würden.10