Angesichts der vorhandenen Platzverhältnisse erscheint eine Installation des Lüftungsmonoblocs im Innern des 1. OG durchaus möglich. Dies gilt umso mehr, da sich der betreffende Innenraum bereits jetzt durch Falttüren in drei kleinere Räume unterteilen und damit ohne weiteres redimensionieren lässt.9 Selbst wenn damit ein Wegfall von einem Viertel des Ausschankraums bzw. 30 Sitzplätzen verbunden wäre, kann daraus noch keine Existenzgefährdung des Restaurantbetriebs abgeleitet werden.