Diese werde vollständig vom neuen Lüftungsmonobloc für die Küche in Anspruch genommen. Die heutigen Auflagen an die Lüftungsanlagen betreffend Luftwechsel und Wärmerückgewinnungsmassnahmen würden nämlich einen deutlich höheren Platzbedarf generieren als die bisherigen. Da eine solche technische Raumausdehnung in der Liegenschaft keinen Platz habe (sowohl die Küche als auch die Lager und Personalräume könnten nicht redimensioniert werden), müsse einer der beiden neuen Lüftungsmonoblocs im Aussenraum aufgestellt werden.