Eine technische Einrichtung in derselben Flucht ändere an dieser Situation nichts. In ihrer Stellungnahme vom 2. März 2016 zur Einsprache fügt die Beschwerdegegnerin an, beim geplanten Standort handle es sich nicht einfach nur um eine ideale Lösung, sondern um den einzig möglichen Standort zur Gewährleistung des Restaurantbetriebs. So gäbe es im UG keinen Raum mehr für eine allfällige Erweiterung der heutigen Technikzentrale. Diese werde vollständig vom neuen Lüftungsmonobloc für die Küche in Anspruch genommen.