Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführerinnen Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 26. April 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Gesamtbaubewilligung, welche auch eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands umfasst.