Der Lüftungsmonobloc für die gemeinsame Lüftungsanlage für das EG und 1. OG soll auf der bestehenden Terrasse des 1. OG platziert werden und würde in den Strassenabstandsbereich ragen. Nach mehrmaligen Verbesserungen der Unterlagen, darunter das nachgereichte Ausnahmegesuch für das Aufstellen einer Anlage im Strassenabstandsbereich, wurde das Baugesuch am 3. November 2015 an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weitergeleitet. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführerinnen Einsprache.