1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 21. Januar 2015 bei der Stadt Bern ein Baugesuch, datiert vom 13. Januar 2015, ein für den Umbau (neuer Terrassenausgang in der Südostfassade im EG, Fensterversatz in der Südostfassade im 1. OG und Innensanierung im EG) sowie den Ersatz der Lüftungsanlagen des von ihr auf der Parzelle Bern, Kreis F.________, Grundbuchblatt-Nr. E.________ betriebenen Restaurants. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W. Der Lüftungsmonobloc für die gemeinsame Lüftungsanlage für das EG und 1. OG soll auf der bestehenden Terrasse des 1. OG platziert werden und würde in den Strassenabstandsbereich ragen.