34 Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3) RA Nr. 110/2016/68 16 entsprechenden Beschluss des Gemeinderats zur anderen Anordnung der Attikageschosse hätte verfügen müssen. Dieser formelle Mangel konnte jedoch im Baubeschwerdeverfahren geheilt werden, ist jedoch beim Kostenpunkt zu berücksichtigen (Erwägung 8). g) Die Beschwerde erweist sich demnach auch in diesem Punkt als unbegründet. 8. Kosten