Die Mehrfamilienhäuser der Überbauung "Escherpark" sind vorwiegend 3- geschossig geplant, weshalb die gewählten Flachdächer den kommunalen Vorschriften entsprechen. Soweit die Gebäude nur 2-geschossig geplant sind, sind die Dachformen gemäss dem Gestaltungsgrundsatz von Art. 12 Abs. 1 UeV aufeinander abzustimmen, d.h. die Flachdachform ist integral vorzusehen. Auch das Richtprojekt vom 30. Januar 2015 sieht diese Dachform vor; dieses Projekt ist gestützt auf Art. 9 Abs. 1 UeV für die Baugestaltung massgebend. Es orientiert sich an den Gestaltungsprinzipien betreffend Differenzierung der Geschossigkeit und Wahl von einfachen Baukörpern (vgl. Art. 9 Abs. 2 UeV).