411 GBR28 andere Dachformen zulässig. Der Wirkungsbereich der UeO liegt ausserhalb des Ortserhaltungsgebiets und für die Nutzung gelten die Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 5 UeV). Die zehn geplanten Gebäude in den Baufeldern A bis C sind daher nicht zwingend mit steilen Dachformen auszustatten. Überdies bestimmt Art. 414 Abs. 4 GBR, dass Gebäude mit drei oder mehr Vollgeschossen mit Flachdächern einzudecken sind. Ausnahmen sind zulässig, wenn sich das Gebäude dadurch besser ins Orts- und Strassenbild einfügt. Die Mehrfamilienhäuser der Überbauung "Escherpark" sind vorwiegend 3- geschossig geplant, weshalb die gewählten Flachdächer den kommunalen Vorschriften entsprechen.