Berner Voralpen wurden die Baubereiche in verschiedene Qualitäten (A, B und C) eingestuft. Die Lage der Baubereiche ist gemäss UeV "mit den Punktkoordinaten im Anhang sowie mit den Vermassungen im Überbauungsplan festgelegt" (Art. 7 Abs. 2 UeV). Für die Baugestaltung gelten gemäss Art. 9 Abs. 1 UeV das Richtprojekt und die in Art. 9 Abs. 2 UeV festgelegten Gestaltungsprinzipien: