a) Der Beschwerdeführer 3 rügt die Anordnung der Bauten und die gewählten Flachdächer. Auf dem Gemeindegebiet existierten keine Flachdachsiedlungen. Insofern verstosse diese Überbauung "ganz generell" gegen den Passus, dass sie sich in das Ortsbild einzufügen habe. Er empfiehlt daher in Abweichung des Richtprojekts eine Überarbeitung des Projekts mit "steilen Dachformen, dem Grundriss entsprechend, mit Dachfenstern und eingelassenen Terrassen für das Dachgeschoss".