a) Der Beschwerdeführer 3 rügt, die Vorgaben der UeO «ZPP Nr. 8 I.________strasse» seien verletzt, da diese eine öffentliche Fusswegverbindung als Verbindung zwischen D.________strasse und I.________strasse durch das Areal vorsehe (Art. 19 Abs. 3 UeV). Der Durchgang über die Parzelle Nr. L.________ (J.________-Heim) sei jedoch nicht gewährleistet. Die Beschwerdegegnerin wie auch die Gemeinde Spiez weisen in ihren Beschwerdeantworten darauf hin, dass der öffentliche Fussweg im Perimeter der UeO durch einen Dienstbarkeitsvertrag zu Lasten der Parzellen Nrn. E.________, F.________, G.________ und H.________ gesichert sei.