Oberland West15 müssen bei der Ausfahrt die erforderlichen Sichtfelder zwischen 0,60 m und 3,0 m über Terrain stets frei einsehbar sein. Die Sichtfelder definieren sich aus einer Beobachtungsdistanz von 3,0 m ab Fahrbahnrand auf eine Länge von mindestens 70 m in Richtung Spiez und 60 m in Richtung Faulensee auf die jeweilige Fahrspurmitte Diese Vorgaben sind eingehalten. Die entsprechenden Schnitte der Einfahrt und der Stützmauern finden sich auf dem mit Datum vom 25. April 2016 genehmigten Plan 1:200 "Situation Untergeschosse" vom 17. März 2016.