Vereinbarung mit den damaligen Einsprechern (Nachbarn) beruht auf dem "Konzeptplan Mauer I.________strasse"13 vom 26. Januar 2016. Dieser enthält eine Gegenüberstellung der "Strassenansicht gemäss Baugesuch" und der "Strassenansicht Neue Vorschlag" je im Massstab 1:200. Die Höhe der Stützmauern wurde den Anliegen der Nachbarn entsprechend angepasst14, obwohl die gemäss Baugesuch vorgesehene Höhe der Mauern mit der UeO grundsätzlich vereinbar wäre. Gemäss Amtsbericht des Strasseninspektorats Oberland West15 müssen bei der Ausfahrt die erforderlichen Sichtfelder zwischen 0,60 m und 3,0 m über Terrain stets frei einsehbar sein.