den Statuten des am 4. Mai 1984 gegründeten Beschwerdeführers5 bezweckt er "die Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes und setzt sich u.a. für gutproportionierte, harmonisch wirkende Bauten mit traditionellen Schrägdächern in der Gemeinde Spiez" ein. Dafür kann er den Rechtsweg beschreiten. Der Beschwerdeführer 3 hat sich zulässigerweise als Einsprecher im Baubewilligungsverfahren beteiligt. Da er einen Beschluss des Vorstands einreicht, der die Anfechtung des vorliegenden Entscheids vorsieht, ist er zur Baubeschwerde befugt. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist grundsätzlich einzutreten.