Stellungnahme reichte sie am 5. Juli 2016 nachträglich den Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juni 2016 betreffend "Anordnung Attikageschoss" ein. Die Beschwerdegegnerin verlangt ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer 3 hält in seiner Stellungnahme vom 18. Juli 2016 an seiner Beschwerde fest und wirft unter anderem die Frage auf, ob die Baubewilligung vom 25. April 2016 ohne den Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juni 2016 betreffend Anordnung der Attikageschosse zu Recht erteilt worden sei. Die Parteien erhielten Gelegenheit, allfällige Schlussbemerkungen einzureichen.