4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Spiez beantragt in ihrer Stellungnahme vom 23. Juni 2016 die Abweisung der Beschwerde. In Ergänzung ihrer 1 Überbauungsordnung «ZPP Nr. 8 I.________strasse» vom 29. Juni 2015, bestehend aus dem Überbauungsplan und den Überbauungsvorschriften. 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2016/68 3