2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer 3 am 23. Mai 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt (sinngemäss) die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 25. April 2016 und stellt die folgenden Rechtsbegehren: