Durch die Aufschüttung südlich der Bauten gehe die Sichtbarkeit des Bahndammes verloren. Dies entspreche nicht den Schlussfolgerungen des Gutachterverfahrens, wonach der Bahndamm als historisches Relikt sichtbar gemacht und als Gestaltungselement genutzt werden solle. Der natürliche Terrainverlauf solle möglichst beibehalten werden. Die Aussenraumgestaltung müsse grundlegend überarbeitet werden. Die Abzäunung des Areals gegen den Lindenweg sei im dörflichen Kontext ein fremdes und unerwünschtes Element.9 Das überarbeitete Projekt wurde den Gutachtern nochmals vorgelegt und von diesen als gut befunden.10 Auf dieser Grundlage wurde das Baugesuch ausgearbeitet und