Vorliegend wurde das Bauprojekt gestützt auf diese Bestimmung vor Erlass einer Überbauungsordnung bewilligt. Erst nach der Erteilung der Baubewilligung wurde die Bauparzelle in die Teil-Überbauungsordnung "Dorfkern West"7 integriert. Die Überbauungsvorschriften sehen keine Vorschriften zur Umgebungsgestaltung vor, weshalb die allgemeinen Vorschriften des Baureglements der Gemeinde Orpund (GBR)8 zur Anwendung gelangen. Die Bestimmungen zur Aussenraumgestaltung sowie zu den Terrainveränderungen und Stützmauern lauten wie folgt: