b) Gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst. i BewD6 sind Terrainveränderungen zur Umgebungsgestaltung bewilligungsfrei, wenn sie nicht höher als 1.20 m sind und höchstens 100 Kubikmeter Inhalt umfassen. Massgeblich ist die Höhendifferenz zwischen gewachsenem und fertigem Terrain. Den Plänen zur Projektänderung lässt sich nicht entnehmen, welche Höhendifferenz die Aufschüttung gegenüber dem gewachsenen Terrain aufweist. Ein Vergleich mit den bewilligten Plänen lässt aber vermuten, dass die