An ihrer Sitzung vom 20. April 2016 beschloss die Baukommission, die Projektänderung nicht zu genehmigen und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen. Mit Verfügung vom 27. April 2016 forderte die Gemeinde die Beschwerdeführerin unter Androhung der Ersatzvornahme auf, bis zum 31. Mai 2016 die Terraingestaltung südlich der Mehrfamilienhäuser gemäss Baubewilligung auszuführen. 3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 23. Mai 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragte, die Wiederherstellungsverfügung sei aufzuheben und die Projektänderung betreffend Terraingestaltung sei zu genehmigen.