Mit Brief vom 22. März 2016 forderte die Gemeinde die Beschwerdeführerin erneut auf, die Mängel bis 30. April 2016 zu beheben. Zudem gab sie ihr nochmals Gelegenheit, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen und stellte eine Wiederherstellungsverfügung in Aussicht. Am 24. März 2016 reichte die Beschwerdeführerin eine Projektänderung für die neue Terraingestaltung auf der Südseite der Mehrfamilienhäuser ein. An ihrer Sitzung vom 20. April 2016 beschloss die Baukommission, die Projektänderung nicht zu genehmigen und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen.