stellte die Gemeinde fest, dass die Terraingestaltung auf der Südseite der Mehrfamilienhäuser nicht den bewilligten Plänen entsprach. Sie setzte der Beschwerdeführerin zur Mängelbehebung eine Frist bis 30. November 2015. Aufgrund einer E-Mail der Beschwerdeführerin diskutierte die Baukommission die Frage der Terraingestaltung an ihrer Sitzung vom 11. November 2015 erneut und hielt an ihrem Beschluss fest. Dies wurde der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 16. November 2015 mitgeteilt. An der Baukontrolle vom 14. Januar 2016 stellte die Gemeinde fest, dass der Mangel betreffend Terraingestaltung noch nicht behoben worden war.