2. Anlässlich der Baukontrolle vom 28. August 2015 stellte die Gemeinde fest, dass auf der Südseite der Mehrfamilienhäuser Umgebungsarbeiten in Gang waren, die nicht den bewilligten Plänen entsprachen. Sie bat deshalb die Beschwerdeführerin, die Terraingestaltung nach den bewilligten Plänen auszuführen. Am 7. September 2015 teilte die Beschwerdeführerin der Gemeinde an einer Besprechung vor Ort mit, dass die Umgebungsgestaltung südlich der Mehrfamilienhäuser geändert werden solle. Das Terrain solle horizontal gegen den Bahndamm verlaufen, wobei dieser nur noch in der Höhe von 30 cm sichtbar sein werde.