Die Gemeinde Orpund beschloss am 14. Dezember 2012, dass auf die Ausarbeitung einer Überbauungsordnung verzichtet werden könne. Am 3. Oktober 2013 erteilte der Regierungsstatthalter von Biel die Gesamtbewilligung. Diese enthielt unter anderem die Auflage, wonach auf oder an der Mauer des ehemaligen Bahndammes kein Zaun, kein Sichtschutz, keine Hecke oder Ähnliches angebracht werden dürfe. Der ehemalige Bahndamm müsse als solcher ersichtlich bleiben. Die Bewilligung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.