Für den Sektor B8 ist in diesem Zusammenhang das ehemalige Trassee (ehemaliger Bahndamm) der Biel-Meinisberg-Bahn (heute E.________strasse) von Bedeutung. Die als Gutachter beteiligten Fachpersonen befassten sich vor Einreichung des Baugesuchs an zwei Workshops mit dem Projekt der Beschwerdeführerin. Dabei wiesen sie insbesondere darauf hin, dass der ehemalige Bahndamm als historisches Relikt sichtbar gemacht und als Gestaltungselement genutzt werden solle. Die Gemeinde Orpund beschloss am 14. Dezember 2012, dass auf die Ausarbeitung einer Überbauungsordnung verzichtet werden könne.