Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren BVD 110/2016/66 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'500.-- werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung