die Pauschale auf Fr. 2'000.-- festgelegt. Für den Augenschein vom 12. Oktober 2016 wird in Anwendung von Art. 20 Abs. 1 GebV eine zusätzliche Gebühr von Fr. 500.-- erhoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens betragen somit insgesamt Fr. 2'500.--. II. Entscheid 1. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne vom 21. April 2016 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Weiterbehandlung der Projektänderung vom 6. Mai 2020 und zum Entscheid über diese an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zurückgewiesen. Dazu gehen die Vorakten und die Projektänderungspläne (3 Exemplare) an das Regierungsstatthalteramt.