43 Abs. 3 BewD3). Mit dem Rückzug der Beschwerde ist es nicht mehr angebracht, dass die BVD als Beschwerdeinstanz das Projektänderungsverfahren selber zu Ende führt und über das geänderte Projekt entscheidet. Die Sache ist deshalb aufzuheben und zur Weiterbehandlung der Projektänderung und zum Entscheid über diese an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zurückzuweisen. 5. Gemäss Ziffer 7 der Vereinbarung vom 27. bzw. 29. April 2020 trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Dies gilt gemäss der Überschrift zu Ziffer 7 für die Partei- und Verfahrenskosten. Hinsichtlich der Parteikosten bedeutet dies, dass keine solchen zu sprechen sind.